Hallo Stefan,
1. Danke für deine Ausführungen, die ich so nicht unbeantwortet lassen möchte.....
2. Geschrieben von Stefan D.Jemand anders hat hier jetzt bereits vorgeschlagen die Bilder nachher zu verpixeln
Das war ich ;-). Grund Hierfür ist, daß in deinem erwähnten § Art. 4 BayDSG "(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle ist unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist."
Diese Aufgabe (Dokumentation) obliegt mir. Ergo zulässig und kein Rechtseingriff.
Wobei ich hier einmal den Rechtsbegriff pers. bezogene Daten hinterfragen möchte, den du hier ins Feld führst.
Wir sprechen von Bildern, die verpixelt (annonymisiert) werden, sobald sie das Feuerwehrhaus verlassen und nicht von Daten, wie Namen, Adresse ect.pp.
Hierzu: § 3 BDSG Weitere Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Diese Daten nehmen wir ja nicht auf. Sondern nur das Bild. Keine Daten und geben das nichtkenntlich wieder raus....
3. Geschrieben von Stefan D.Das Verpixeln kommt erst dann ins Spiel, wenn ich Bilder umwidme, sprich dann, wenn ich Bilder aufgrund einer Rechtsgrundlage, zur Gefahrenabwehr gemacht habe und ich das Bild jetzt auch zur Pressearbeit verwende, dann muss ich das Bild hierfür verpixeln.
Auch das habe ich gesagt......
Bis jetzt sind wir uns doch eigentlich einig oder habe ich mit weniger Worten etwas falsches geschrieben.....??
4. Geschrieben von Stefan D.Das ist so nicht richtig. § 201 a StGB gilt für uns. Wir haben nur für bestimmte Zwecke und Tätigkeiten einen Tatbestandsausschluss
Dieser ist aber mitlerweile nahezu ad absurdum geführt, da durch unsere unparteiischen Richter hierzu manigfaltige Urteile gesprochen wurden, daß von dem einstmals guten Absichten fast nichts mehr übrig geblieben ist.
Aber das ist meine eigene Meinung. ;-))
5. Geschrieben von Stefan D.Mit dem Grundsatz, dass ich Persönlichkeitsrechte so weit wie möglich schütze und ich einfach versuche möglichst wenig Personen oder Kennzeichen oder so zu fotografieren bin ich eigentlich immer auf der sicheren Seite!
Auch das ist mit wenigen Worten bereits gesagt worden. Wenn auf einem Bild etwas drauf ist wo man sich nicht sicher ist,
unkenntlich machen und alles ist gut.....
Warum daraus ein Drama machen???
6. Geschrieben von Stefan D.Über die eigenen Kräfte muss ich mir eigentlich nicht viele Gedanken machen
Finde ich pers. Schade, weil auch diese dem selben Grundsatz unterliegen, wie vor beschrieben.....
Aber gut......
7. Geschrieben von Stefan D.Nach dem Einsatz kann ich jetzt immer noch fragen, wenn jetzt jemand Zweifel hat gehe ich mit dem die Bilder kurz durch und wenn eines dabei ist, das nicht passt lösche ich das halt.
Also das mag vielleicht bei einer Ölspur klappen, aber wenns mal hoch her geht, wo ich eigentlich eine Doku betreiben sollte, wird das ein Ding der Unmöglichkeit........
Aber vielleicht habe ich mir bis jetzt nur nicht genug Mühe gegeben......
8. Geschrieben von Stefan D.Und ein wenig gesunder Menschenverstand gehört auch einfach mit dazu.
Genau so isses.....
Man(n) kann es sich aber auch so richtig schwer machen....
Ich bin immer für so viel wie nötig aber auch nicht mehr .
Hier kommst du sonst in eine Spirale, aus der du nie wieder rauskommst.....;-)
Gruß vom See
In Treue fest!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |