Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehren: Absichtlich durch die Truppmannprüfung fallen | 37 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 852628 |
Datum | 17.10.2019 07:23 MSG-Nr: [ 852628 ] | 3729 x gelesen |
Ich stelle mir an dieser Stelle immer die Frage, ob es der richtige Weg ist, eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen.
Ja, man kann damit als Gemeinde ein Zeichen setzen, aber ob ich damit meinen gesetzlichen Pflichten als Gemeinde nachkomme, eine leistungsstarke Feuerwehr aufzustellen, ist zu bezweifeln.
Wenn die dann Ausgewählten (Verpflichteten) die Prüfung zwar bestehen, gibt es danach noch genug Möglichkeiten den Dienst zu blockieren.
Das fängt damit an, dass man beim Einsatz nicht einsatzfähig ist (krank, alkoholisiert, ...) bzw. man seinen Dienst erst verzögert antritt und erst nach einiger Zeit am Feuerwehrhaus erscheint (musste laufen, da kein Fahrzeug zur Verfügung stand) oder man den Melder nicht gehört hat bzw. der nicht ausgelöst hat (lautlos gestellt, Akku leer, im Keller gewesen - kein Empfang) - es gibt genug Begründungen , warum man dem Einsatz ferngeblieben ist und die nicht überprüfbar sind und damit nur schwer zu ahnden.
Außerdem kommen danach noch mehr Lehrgänge wo man sich dumm anstellen kann bzw. man gesundheitlich nicht die G26.3 schafft und somit atemschutzuntauglich ist.
Mit solchen Leuten will und kann ich eine Feuerwehr nicht planen und eine leistungsstarke Feuerwehr kann ich damit nicht betreiben.
Hier ist sicherlich die Politik gefordert Anreize zu schaffen, damit es wieder eine Ehre ist, in der Feuerwehr freiwillig aktiv zu sein oder wir steuern langfristig in Richtung Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften bzw. Berufsfeuerwehren, die dann die Sicherheit sicherstellen.
Das geht dann aber nur mit einer finanziellen Umlage (höheren kommunalen Steuern)
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