Geschrieben von Ulrich C.zur Erinnerung: Ab spätestens 01.07.2020 sind auch auf den vorderen Lenkreifen echte Winterreifen vorgeschrieben!
Mal abgesehen von der nicht ganz unkomischen Tatsache, dass man eine Winterreifenpflicht mitten im Sommer umsetzt:
Nein, "echte Winterreifen" sind nicht vorgeschrieben! Bis zum 30. September 2024 reichen auch M+S-Reifen, sofern diese vor dem 01. Januar 2018 hergestellt wurden.
Geschrieben von Ulrich C.Wortlaut:
Einen wesentlichen Teil hast du vergessen:
Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1. vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2. während der Fahrt
a) einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b) nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Es gibt also durchaus Einschränkungen, wenn man die Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt:
Einfach mal mit dem TLF die Kettensäge in die Werkstatt bringen ist nicht, die kann man auch als Handgepäck im ÖPNV mitnehmen. Und wenn man doch (außerhalb des §35(1)) fährt, dann keinesfalls schneller als 50.
Im Übrigen läuft zum 01. Juli 2020 noch eine weitere Übergangsregelung ab:
Funkgeräte fallen ab dem Stichtag auch unter das Handyverbot!
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