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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerliner Feuerwehr verbietet Mitarbeitern Nebenjobs    # 44 Beiträge
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg851267
Datum06.08.2019 09:55      MSG-Nr: [ 851267 ]2155 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thomas W.Merkwürdig ist die Frage nach dem Ermessungsspielraum nicht. Leiter haben Sie hierzu keine Angaben gemacht, was die Frage aufwirft, Woher Sie Ihre Informationen haben und wodurch sich Ihre Aussage stützt? Ihre Erklärung dazu ist auch, wenn ich das mal so sagen darf, blödsinnig.
Abgesehen davon, daß ich den pampigen Stil sehr unsympathisch finde, ist hier im Forum die Verwendung der 2. Person Singular in der Anrede durchaus üblich, aber jeder wie er mag.
Ich bleibe dabei, daß dem hier Geschrieben von mir Wenn es keinen Ermessenspielraum gäbe, wäre einerseits eine Nebentätigkeit bei privaten Krankentransportunternehmen grundsätzlich und damit auch in den Vorjahren untersagt gewesen, andererseits würde es heute keine Differenzierung zwischen z.B. Komparsentätigkeit ("erlaubt") und Krankentransport ("untersagt") geben. nichts hinzuzufügen ist. Inhaltlich konntest Du dem ja auch nichts entgegnen.

Geschrieben von Thomas W.Die Feuerwehr führt Krankentransport nicht nur hin und wieder, sondern täglich durch.Und nochmals: Du scheinst den Unterschied zwischen originären und subsidiären Tätigkeiten nicht zu kennen.

Ich denke einmal, angesichts dem hier
Geschrieben von Drucksache 21/9999[...]In dem Vertrag wird insbesondere die Durchführung des Krankentransportes im Rahmen
des öffentlichen Rettungsdienstes an die Hilfsorganisationen übertragen sowie
deren Einbeziehung in die öffentliche Notfallrettung konkretisiert.[...]
kann man berechtigterweise eine von dem hier:
Geschrieben von Thomas W.Merkwürdig ist aber auch, dass Sie hier bis zur Nummer der Drucksache 21/9999, die im Übrigen nichts mit dem Krankentransport zu tun hat[...]abweichende Meinung haben.

Geschrieben von Thomas W. [...]was von mir eigentlich nur als Beispiel angeführt wurdeIch habe aufgezeigt, daß dieses Beispiel falsch ist.

Geschrieben von Thomas W.[...]aber keine Angaben über Berlin liefern,[...]Okay, mundgerecht:Geschrieben von Jahresbericht Feuerwehr Berlin 2018, S.132Mitwirkende Organisationen: BF/Krankentransport: X*; * wird in subsidiärer Zuständigkeit durchgeführt

Geschrieben von Thomas W.Sie stützen sich auf die Einleitung des Jahresberichtes der Feuerwehr Hamburg.
Korrekt, da Geschrieben von Jahresbericht Feuerwehr Hamburg 2018, S.41.1 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutz, Technische Hilfeleistung: Ja
Notfallrettung: Ja
Kampfmittelbeseitigung: Ja
Katastrophenschutz: Mitwirkung
Krankenbeförderung: Nein
Ist hieran etwas unklar formuliert?

Geschrieben von Thomas W.Auf Seite 8 (1.14) wird die Mitwirkung der Feuerwehr im Krankentransport angegeben.Ja natürlich. Aber "Mitwirkung" ist etwas anderes als (originäre) "Aufgabe".

Geschrieben von Thomas W.Ich finde es auch nicht angebracht, wenn hier Quellen angegeben werden die nicht Ihre Argumentation unterstützen. Ich auch nicht. Ich finde es jedoch noch verwunderlicher, wenn man, bevor man sich über die Quellenqualität echauffiert, diese offenbar nicht genau gelesen hat.

Geschrieben von Thomas W.Originaltext Punkt 6.
Kann die Feuerwehr Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen die Durchführung von Krankentransportfahrten untersagen beziehungsweise
deren Abbruch anordnen?

Antwort:
Krankentransportfahrten liegen vertragsgemäß im Zuständigkeitsbereich der Hilfsorganisationen und werden daher nicht von der Feuerwehr untersagt.

Der Rest der Drucksache 21/9999 bezieht sich auf andere Dinge.
Und diese beiden Sätze sollen nun beweisen dass die Feuerwehr Hamburg keine Krankentransporte durchführt.

Nein, diese beiden Sätze in Verbindung mit [...]In dem Vertrag wird insbesondere die Durchführung des Krankentransportes im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes an die Hilfsorganisationen übertragen [...] zeigen unmissverständlich, wer welche originäre Aufgabe hat.

Und nochmals: Warum ist es notwendig, zwischen originären "Aufgaben" und subsidiärer "Mitwirkung" zu unterscheiden? Weil es in der Diskussion ursprünglich darum geht, warum gewisse Nebentätigkeiten der Kameraden der BF untersagt werden. Hier wurde dann darauf verwiesen, daß die besagten privaten Organisationen als Mitbewerber im selben Tätigkeitsbereich angesehen werden könnten. Dieses Argument zieht wiederum jedoch nur, wenn die relevante Tätigkeit auch eine originäre Aufgabe der Feuerwehr wäre.

Geschrieben von Thomas W.Auch gab es keine KTW-Wach F17.
F17 war bis zum 1.1.1990 die Rettungswache Millerntor.
Aus diesem Grund schrieb ich [...] "KTW-Wache" F17 [...] auch in Anführungszeichen und es bezieht sich auf die überlieferte Bezeichnung, auf die Du selber hier ansprichst.
Geschrieben von Thomas W.Die Benennung in Krankentransportwache stammte aus dem Jahre 1955. Ist also ein ganz alter Hut. Tja, bei Feuerwehrs werden gerne mal alte Hüte erhalten. Beispielsweise der Begriff "Abspannen" über Funk, stammt, wen wundert es, aus der Zeit pferdegezogener Löschfahrzeuge.

Geschrieben von Thomas W.Ferner sind auch ASB und JUH schon seit 1973 in der Krankenbeförderung in Hamburg tätig damals noch über die DRK Leitstelle. Die HiOrgs sind also schon über 45 Jahre tätig und nicht erst seit 1999.

Mir erschliesst sich nicht, wie man aus dem von mir geschriebenen Wie die rechtliche Situation zwischen dieser vertraglichen Regelung 1999 und der Einstellung der Krankenbeförderung durch die BF HH bereits in 1990 inkl. Schliessung der "KTW-Wache" F17 aussah, kann ich nicht sagen.
darauf kommt, ich hätte behauptet, vor 1999 hätten HiOrgs keine Krankentransporte durchgeführt. Wenn 1990 der Krankentransport durch F eingestellt wurde, wer hätte denn bis 1999 diese durchführen sollen?

Geschrieben von Thomas W.Sie haben hier einiges durcheinander gebracht. Das sehe ich anders ;-)

Geschrieben von Thomas W.In Berlin wird es????
Sie wissen also gar nicht ob wirklich eine Delegierung vorhanden ist. Es war also, wie fast alles hier von Ihnen nur eine reine Vermutung, oder Sie haben diese Sache irgendwann, irgendwo, von irgendjemanden mal gehört haben. Dieses sollte hier aber nicht als gegeben verkauft werden.
Etwas wird nicht durch mehrfache Verwendung von Satzzeichen besser. Der Rest ist in meinen Augen unhöfliches Gepolter.


Beste Grüße trotzdem ;-)

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