Geschrieben von Christoph R.sorry, stimmt mit dem "so gut wie immer" leider nicht!
Es kommt halt drauf an.
Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die Ermittlungen eingestellt, bzw der SoSi-Fahrer unschuldig gesprochen wurde.
Das waren Einzelfallentscheidungen, die dem jeweiligen Unfallhergang entsprochen haben.
Du wirfst aber jetzt zwei Dinge zusammen, die nicht zusammen passen.
Eine Teilschuld gibts nur im haftungsrechtlichen Sinne.
Ermittlungen und unschuldig freigesprochen gibts dagegen im strafrechtlichen Sinne.
Es kann somit sehrwohl vorkommen, dass ein SoSi Fahrer im strafrechtlichen Sinne freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird, weil ihn eben nur eine geringere Schuld trifft, haftungsrechtlich reicht aber auch die geringe Schuld aus um den SoSi Fahrer eine Teilschuld zu geben.
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