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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 849345 | ||
Datum | 26.05.2019 12:29 MSG-Nr: [ 849345 ] | 2052 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Damit wäre dann das Kfz-Steuer-Thema über diesen "Umweg" wieder vom Tisch ;-) Denke ich nicht. Denn die Steuerbefreiung für ein Fahrzeug wird für einen bestimmten Zweck erteilt, dies wird auch so je nach Fahrzeugart in der Fahrzeug Zulassungsbescheinigung eingetragen. Ich glaube nicht das man da einfach hin und herswitchen darf. Deswegen steht ja explizit im Gesetz das Feuerwehrfahrzeuge ausschließlich im Feuerwehrdienst verwendet werden dürfen und nicht einfach, Fahrzeuge brauchen keine Steuer zahlen wenn sie für: 1. Feuerwehrdienst. 2. Selbstfahrende Arbeitsmaschine. 3. Land und Forstwirtschaft etc eingesetzt werden. | ||||
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