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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuerbefreiung Feuerwehrfahrzeuge - war: Feuerwehr als Wahlkampfhelfer??? | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 849341 | ||
Datum | 26.05.2019 09:18 MSG-Nr: [ 849341 ] | 2403 x gelesen | ||
Welche Tätigkeiten dürfen denn im Ausbildungsdienst mit der Drehleiter noch nebenbei erledigt werden, bis es hier zur Einkerkerung des Bürgermeisters kommt? Und ab welcher Anzahl und welchem Zustand der Dachrinnen oder Wahlplakate würde eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 oder 4 KraftStG denkbar sein? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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