hallo,
interessante Fragestellung:
Parlamentarische Anfragen
29. November 2018
P-006044-18
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-006044-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Gabriele Preuß (S&D)
Betrifft: Einbeziehung von Funkamateuren in den Katastrophenschutz
Gemäß Artikel 196 Absatz 1 des Vertrags von Lissabon wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz zu fördern, um die Systeme zur Verhütung von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen wirksamer zu gestalten. Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene im Hinblick auf die Risikoprävention, auf die Ausbildung der in den Mitgliedstaaten am Katastrophenschutz Beteiligten und auf Einsätze im Falle von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen in der Union sollen unterstützt und ergänzt werden.
Bei Katastrophen sind Nachrichtenverbindungen existenziell. Telefon und Internet sind wegen Überlastung, Stromausfall und Ähnlichem allerdings ebenso anfällig wie die Funkverbindungen der Sicherheitsbehörden sowie der als Rückfallebene kalkulierte Mobilfunk.
Funkamateure haben die Möglichkeiten und Kenntnisse, auch unter eingeschränkten Bedingungen Funkverbindungen aufzubauen.
In vielen Ländern sind Funkamateure in die nationalen Zivilschutz-Behörden fest eingebunden (Frankreich FNRASEC, Niederlande DARES, Österreich A.R.E.N.A.)
1) In welcher Form ist eine Einbindung von Funkamateuren in die Katastrophenhilfe auf europäischer Ebene geplant?
2) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um im innereuropäischen Katastrophenfall funktionierende Nachrichtenverbindungen zu gewährleisten?
3) Inwieweit sind Übungen für den Ernstfall vorgesehen?
auf die Antworten bin ich mal gespannt.
Leider ist eins sicher:
Frankreich, Österreich und die Niederlande haben uns Deutschen da die Nase vorne :-(
Potential hätten wir auch.
Das Thema "Notfunk durch Funkamateure" ist in der Satzung des Deutschen Amateurradio Club verankert. Auch im Amateurfunkgesetz ist die Unterstützung von Behörden durch Funkamateure verankert:
DARC e.V.:
§ 2 Zweck des Clubs ist die Förderung des Amateurfunkens
1. Zweck des Clubs und seiner Untergliederungen Distrikte und Ortsverbände ist die Förderung des Amateurfunkens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung
a) von Wissenschaft und Forschung,
b) der Bildung, Erziehung und Jugendarbeit,
c) der Völkerverständigung
sowie die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen, ...
Im DARC und dessen Untergliederungen wird dieses Thema durch Notfunkreferate betreut.
Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)
Im Sinne dieses Gesetzes ist
...
2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste, ...
ein Beispiel:
neben Sprechfunkvebindungen quer durch Deutschland und weltweit können Funkamateure von jedem beliebigen Ort ohne irgendwelche Infrastruktur wie Kabel, Relais, Basisstationen usw. eMails veschicken und empfangen.
Datenverbindungen über grössere Strecken je nach Topographie im Bereich von 15, 20 oder mehr km sind da auch alltäglich. Funkamateure betreiben ein eigenes "Internet" - HamNet genannt. Damit können IP-Dienste (Mail, Dateiübertragung, Telefonie, Video usw.) unabhängig vom Internet genutzt werden.
Funkamateure betreiben eine flächendeckende Infrastruktur wie z.B. 2m/70cm-Sprechfunkrelais, Einstiegsknoten ins HamNet usw. Die können im Bedarfsfall auch von den BOS über die Funkamateure genutzt werden.
Ein KnowHow und viel praktische Erfahrung die von den BOS genutzt werden kann. Man muss nur wollen ...
73 de Jürgen, DL8MA
Notfunkreferent DARC Distrikt Württemberg (P)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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