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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | 90 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 845164 | ||
Datum | 27.12.2018 08:25 MSG-Nr: [ 845164 ] | 3576 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias H. Das hat allerdings in Stuttgart keine Auswirkungen für Blaulichtfahrzeuge. genau ... und weil die das so geschrieben haben und nicht nur einfach die §§ genannt haben, funktioniert das in Stuttgart so auch. Weil im § 35 StVO steht das ansonsten anders. Und in Stuttgart gilt auch noch einiges mehr an Ausnahmen, nämlich u.a. für die Arbeitnehmer im Schichtdienst (!) vgl.: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/Fahrverbote-in-Stuttgart-ab-2019-Das-sind-die-Ausnahmen,ausnahmen-fahrverbote-100.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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