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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFreigrenzen / Umsatzsteuer / Vereine: war - Kassenbuch in MS Excel führen7 Beiträge
AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 844907
Datum13.12.2018 17:44      MSG-Nr: [ 844907 ]1614 x gelesen

Geschrieben von Frank S.Veranstaltungen (insbesondere mit Bewirtung/Ausschank gegen Entgelt) sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig (und vorsteuerabzugsberechtigt) -> Wirtschaftsbetrieb.

Stellt in gewissen Grenzen überhaupt kein Problem dar. Umsatzsteuerpflicht tritt erst dann auf, wenn dies vom Finanzamt auf Grund der Steuererklärung vergangener Jahre (unser e.V. muss alle 3 Jahre die Kasse dem Finanzamt vorlegen) festgestellt und angeordnet wurde. Dies trifft in der Regel zu wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, d.h. der Umsatz des laufenden Jahres überschreitet 17.500 Euro und wird im Folgejahr vorraussichtlich 50.000 Euro überschreiten. Vereinsbeiträge und Spenden fallen hierbei logischerweise NICHT unter Umsätze.

Ansonsten ist ein Kassenbuch mit Excel kein Problem, wichtig ist nur, dass zu jeder Buchung auch ein Beleg existiert.

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 13.12.2018 09:40 Fran7k S7., Schwerte Kassenbuch in MS Excel führen
 13.12.2018 17:44 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 13.12.2018 18:52 Oliv7er 7S., Neidenbach
 14.12.2018 00:12 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 14.12.2018 08:11 Oliv7er 7S., Neidenbach
 14.12.2018 08:34 Helg7e K7., Sulzbach/Main
 14.12.2018 09:48 Manf7red7 B.7, Tittmoning
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