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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 843993 | ||
Datum | 09.11.2018 17:10 MSG-Nr: [ 843993 ] | 2398 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Ulrich C. das eine Verbot - und die Ausnahme davon - hat mit m.E. dem anderen nix zu tun! Na eigentlich doch. Das "Fahrverbots-Verbot" bis 50 µg/m³ ist ja als ergänzender Absatz 1a im §40 BImSchG gedacht. Macht da nur Sinn, wenn Diesel-Fahrverbote über §40 (1) BImSchG laufen... Gleich Grundlage wie Umweltzone, nur andere Ausgestaltung. Und da gibt's über Anhang 3 der 35. BImSchV schon die Ausnahme von Fahrverboten auf Basis des §40 (1) BImSchG für Sonderrechts-berechtigte Fahrzeuge. Gruß, Thorben | ||||
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