| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
| Thema | Sitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis | 71 Beiträge |
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 843553 |
| Datum | 19.10.2018 11:22 MSG-Nr: [ 843553 ] | 2300 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.Nochmal und klarer, damit es nicht missverstanden wird... die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (und alle anderen Beschränkungen für LKW oder LKW-ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. Überholverbote) gelten für ALLE Einsatzfahrzeuge über 3,5 t zGM - Ausnahme: Alarmfahrten!
Welches Gerichtsurteil bestätigt dies? So klar ist das nicht. Es gibt einige Urteile zu diesem Thema, die besagen, dass es gerade nicht auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren (das wäre hier "So-Kfz (...)" sondern auf die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges ankommt (dies war allerdings bei als PKW zugelassenen Kleintransportern, die jedoch als LKW genutzt wurden, da gelten dann die 80km/h). Im Umkehrschluss müsste also ein MTF, sofern der Laderaum nur ein kleiner Kofferraum ist und die Nutzung dementsprechend als "PKW" erfolgt, nicht dem Tempolimit unterliegen und als PKW eingestuft werden. Bei anderen Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse (RTW, ELW1, TSF, KLF usw.) ist die Sache klar, das sind keine PKW-ähnlichen Fahrzeuge und diese werden auch nicht als PKW verwendet.
Bevor aber hier keine gerichtliche Klarstellung explizit für MTF erfolgt ist, bleibt da zumindest eine gewisse Rechtsuntersicherheit, die man nur dadurch ausschließen kann, dass man mit solchen Fahrzeugen das LKW-Tempolimit einhält.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| << [Master] | antworten | >> |
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|