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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Sitzkonfiguration im MZF/MTW/MTF auf Kleintransporterbasis | 71 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 843529 | ||
| Datum | 18.10.2018 20:02 MSG-Nr: [ 843529 ] | 2435 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. gilt denn da überhaupt Tempo 80 bei einem reinen 8/9-Sitzer mit einem kleinen Kofferraum? Zählt der nicht als PKW und darf dann auch über 3,5t noch schneller als 80? Ich meine ja grundsätzlich, die Feuerwehr dürfte auch auf einen PKW blaue Lampen schrauben ohne die PKW-Eigenschaft zu verlieren. Überwiegend wird aber die Meinung vertreten, ein Feuerwehrauto müsse auch als sonstiges Kfz zugelassen sein, und damit ist es kein PKW mehr. Auch wenn dann heute ggf. nicht mehr So.-Kfz. im Schein steht sondern z.B. M1-SG; allerdings könnte man mangels eigener Definition der StVO in dem Fall die Definition aus §8 Nr.1 KraftStG heranziehen, nach der von den M1-Fahrzeugen nur Krankenwagen, Leichenwagen und Wohnmobile keine PKW sind. Natürlich mit dem Risiko, dass einem hinterher der Richter erklärt dass das in Wirklichkeit ganz anders ist... | ||||
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