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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGerichtsurteil zur Löschwasserversorgung6 Beiträge
AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt843050
Datum24.09.2018 20:32      MSG-Nr: [ 843050 ]4579 x gelesen

Hallo wertes Forum,

ich bin derzeit dabei etwas zur Löschwasserversorgung innerhalb der Gemeinde zu planen. Tief in meinem Wissen ist irgendwie eingebrannt, dass Behälterfahrzeuge der Feuerwehr laut einem Gerichtsurteil nur bis zu einer Hydrantenleistung von 700 Litern pro Minuten mit engerechnet werden können, um den Grundschutz von 800 Litern pro Minute nach DVGW Arbeitsblatt W 405 zu gewährleisten. Hat der Hydrant weniger als 700 Litern pro Minute geht das nicht mehr und man hat baulich für Ersatz zu sorgen.

Jetzt meine Frage:

Kennt jemand dieses Gerichtsurteil und kann mit ggf. sagen, wo ich es finde? Vielleicht hat ja jemand das Aktenzeichen.

Ich möchte hier keine grundsätzliche Diskussion über die LW-Versorgung lostreten, also bitte nicht das Thema damit überfrachten :-)

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 24.09.2018 20:32 Sven7 D.7, Wanzleben und Hamburg
 24.09.2018 21:34 Klau7s K7., Mittweida
 25.09.2018 14:21 Marc7o S7., Niederneisen
 25.09.2018 15:48 Thom7as 7E., Nettetal
 25.09.2018 19:00 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 25.09.2018 19:02 Juer7gen7 W.7, Frechen

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