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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842739 | ||
| Datum | 12.09.2018 19:12 MSG-Nr: [ 842739 ] | 3191 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H.
Kaum. §35(1) erlaubt nur Dinge, die für die hoheitlichen Aufgaben dringend geboten sind. §1(2) verbietet aber nur Belästigungen, die vermeidbar sind. Wenn ich das Horn also brauche, verstoße ich nicht gegen §1(2). Wenn ich es aber nicht brauche, kann ich mich auch nicht auf §35(1) berufen. Geschrieben von Thorsten H. Für mich wäre es schon alleine durch das vorhandensein von Querstraßen, auch wenn diese nicht vorfahrtsberechtigt sind, notwendig. Wie kommst du auf der Rückfahrt mit diesen Querstraßen klar? Oder mit deinem privaten Fahrzeug wenn du zum Einkaufen fährst? | ||||
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