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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Petition: Angemessener Einsatz des Martinshorn in München | 58 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 842713 | ||
| Datum | 11.09.2018 23:20 MSG-Nr: [ 842713 ] | 3840 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Ich kann aus der STVO nicht erkennen, dass das Einsatzhorn nur bei ausreichend Verkehr oder roten Ampeln zu nutzen ist, oder genutzt werden darf. Jedenfalls nur dann, wenn es auch notwendig ist. Siehe den schon zitierten §1(2) StVO. Allerdings entscheidet das nicht die außenstehende Zuschauerin, sondern der Maschinist (Der es dann im Zweifelsfall auch begründen können sollte. Genau wie er auch die nicht-Nutzung des Horns begründen können sollte. Und dem man wohl nicht nur zugestehen sondern sogar dringend empfehlen sollte "im Zweifel lieber mit Horn" zu fahren. Der allerdings auch in der Lage sein muss zu erkennen, wann das Horn ohne Zweifel nicht benötigt wird!) | ||||
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