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Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMaßnahmenpaket 2019/2020 - Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg14 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842397
Datum27.08.2018 21:56      MSG-Nr: [ 842397 ]4038 x gelesen

Die Landesregierung in Brandenburg hat ein größeres Maßnahmenpaket beschlossen, um den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg zu fördern: Landtagsdrucksache (.pdf)

Das Papier enthält nach meiner Ansicht einige der üblichen Dinge, die zwangsläufig drin sein müssen, einiges, was in anderen Ländern so schon umgesetzt wurde, aber daneben auch ein paar sehr interessante neue Ansätze:
  • Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre

  • Prämienzahlungen für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisation für zehn, zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig Jahre aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit. Hier sind für den Bereich der Feuerwehr die Staffelungen von 500, 750, 1.000, 1.250 und 1.500 Euro und für den Bereich der Hilfsorganisationen von 250, 375, 500, 625 und 750 Euro vorgesehen. Die Zahlungen werden vollständig aus Landesmitteln geleistet.

  • Einführung eines neuen Berufsbildes "Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben", diese sollen über eine feuerwehrtechnische Qualifikation verfügen, die oberhalb der Befähigung einer ehrenamtlichen und unterhalb der einer hauptamtlichen Einsatzkraft anzusiedeln ist

  • Entlastung der Feuerwehren durch Subsidiaritätsklausel (...nur zuständig, wenn kein anderer...) im BbgBKG

  • Differenzierte Schutzziele Stadt-Land:
    In Oberzentren: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung mit mindestens zehn Funktionen und nach weiteren fünf Minuten zusätzlich mindestens sechs Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.
    In Mittelzentren: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung mit mindestens sechs Funktionen und nach weiteren fünf Minuten zusätzlich mindestens zehn Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.
    In allen übrigen Ämtern und amtsfreien Gemeinden: Eintreffen der ersten Kräfte und Mittel innerhalb von zwölf
    Minuten nach der Alarmierung mit mindestens sechs Funktionen und nach weiteren fünfMinuten zusätzlich mindestens zehn Funktionen mit Einsatzmitteln, die die Menschenrettung auf zwei verschiedenen Angriffswegen gleichzeitig ermöglichen. Der Zielerreichungsgrad muss mindestens 90 % betragen.



"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 27.08.2018 21:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.08.2018 03:00 Ralf7 H.7, Drebkau
 28.08.2018 08:21 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 09:04 Jens7 R.7, Weißenfels
 28.08.2018 10:17 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 10:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 11:07 Dani7el 7B., Worms
 28.08.2018 11:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 11:11 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 11:58 Ralf7 H.7, Drebkau
 28.08.2018 12:12 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.08.2018 12:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.08.2018 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.01.2019 16:46 Ralf7 H.7, Drebkau

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