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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 841983 | ||
Datum | 10.08.2018 09:57 MSG-Nr: [ 841983 ] | 2960 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas K. ja, das ist mal ein Argument. Das gibt es in dem Fall nicht. Wenn der Notruf bei der Leitstelle eingeht und die Leitstelle dann die "Retter" alarmiert, dann ist das der Regelfall. Und für den Regelfall gibt es den Rettungsdienst. Wenn die Feuerwehr draußen ist und beseitigt Sturmschäden und der Nachbar fällt um, dass wäre dann die nichtplanbare Ausnahme. Aber in dem Fall sind wir ja eh schon da und reanimierten bisher auch. Geschrieben von Thomas K. das wird dem der gerade eine Reanimation braucht relativ egal sein. Richtig. Jedem der einen Rettungsdienst braucht, dem dürfte es egal sein, wie der Rettungsdienst organisiert ist. Aber warum vergebe ich als Staat die Aufgaben des Rettungsdienstes an einen Dienstleister, wenn der nicht in der Lage ist es hinzubekommen und ich dann mit den "eigenen Leuten" die Lücke schließen muss? Geschrieben von Thomas K. mal ehrlich? Da würde ich´s drauf ankommen lassen. Ich nach etwas nachdenken auch, denn wenn mir vom Landkreis oder wem auch immer Rettungsdienst aufgaben übertragen werden, dann bin ich Rettungsdienst nach Absatz 5a. Geschrieben von Thomas K. da fallen mir dann aber noch ganz andere Dinge ein als Reanimationen. Mir definitiv auch, aber gerade ging es ja darum, dass die Feuerwehren Rettungsdienst machen sollen, weil der Rettungsdienst offenbar den Rettungsdienst nicht hinbekommt. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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