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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 841841 | ||
Datum | 06.08.2018 21:08 MSG-Nr: [ 841841 ] | 4514 x gelesen | ||
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Jein, wenn eine Feuerwehr eine HvO- oder First-Responder-Gruppe hat, ist dafür ein gesondertes Fahrzeug vorzuhalten. Und die ist dann ja auch in den Rettungsmittelkette eingebunden. Wir diskutieren hier aber über Zuständigkeiten einer normalen Feuerwehr. Und diese ist nunmal (in Bayern) nicht für die Notfallrettung vorgesehen. Die Notfallrettung ist laut Art. 1 des bayrischen Rettungsdienstgesetzes "durch einen öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen". In Deinem Beispiel sind beide Einsätze (Brand und VU) jedoch Pflicht-Aufgaben einer Feuerwehr. Sollte es hier mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit zu Parallel-Einsätzen kommen, muß die Feuerwehr aufgerüstet werden. Es können und müssen durch die Feuerwehr aber nicht alle Eventualitäten abgebildet werden. Also richtigerweise: Einsatz für die Nachbarwehr! Mit der Begründung "die Feuerwehr ist ja eh´ da, dazu befähigt und schnell vor Ort" wird noch lange keine rechtliche Zuständigkeit begründet. Ein Einsatz kann somit m.M.n. nur auf dem Weg der Amtshilfe "zustande" kommen. | ||||
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