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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? # | 144 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 V.8, Breitenbrunn / Bayern | 841749 | ||
Datum | 05.08.2018 14:48 MSG-Nr: [ 841749 ] | 7725 x gelesen | ||
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Hier gehts nicht darum zusätzliche Aufgaben bei der Feuerwehr abzuladen, hier geht es darum in Ausnahmefällen durch die Alarmierung einer Ortsfeuerwehr das therapiefreie Intervall zu verkürzen! Z.B. wenn das nächstgelegene Rettungsmittel nicht verfügbar ist und/oder Laienhelfer überfordert sind. Wir fahren mit 3-4 Löschfahrzeugen zu nem läppischen Gartenlaubenbrand... aber für nen Kreislaufstillstand, ihr erinnert Euch, pro Minute ohne Herzdruckmassage veringert sich die Überlebenschance um 10%, wollen wir dann nicht zuständig sein? Ernsthaft? Oder hab ich da im Bereich der Aufgaben einer Feuerwehr was falsch verstanden? Grüße aus dem Süden der Republik, Jörg | ||||
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