| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 839687 |
| Datum | 25.05.2018 16:06 MSG-Nr: [ 839687 ] | 1788 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Sebastian K.Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können. Die wurde 2010 - 2012 geführt. Allerdings nicht bei Feuerwehrs, sondern bei den Pannendiensten im Zusammenhang mit der Überarbeitung der BGI 800, heute DGUV Information 214-010 (Da ging es u.a. auch um die Sichtbarkeit und diverse Schäden, wenn die Teile sich mal wieder durch den Luftzug selbständig gemacht hatten).
Übrigens, Pannendienste sind die einzigen NPol, die legal (§ 45 (7a) StVO) auch ohne verkehrsrechtliche Anordnung VZ 620 aufstellen dürfen.
Genau aus diesem Grund habe ich im BLFA angeregt, den BOS, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, die Aufstellung von VZ zu erlauben, um den ganzen Unfug mit der dauerhaften Inanspruchnahme der Notstandsregelungen zu beenden. Bedauerlicherweise hält die Mehrheit im BLFA davon nichts, eine Absicherung von Einsatzstellen mit den legalen Mitteln sei völlig ausreichend.
Ich warte jetzt ab, bis der nächste Personenschaden passiert, um dann mal wieder nachzuhaken ....
Grüße
Udo Burkhard
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| | 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |