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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Datenschutz (DSGVO) , Feuerwehr + Whatsapp - war: Statusmeldungen über Whatapp :-() | 17 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839553 | ||
Datum | 21.05.2018 12:17 MSG-Nr: [ 839553 ] | 2035 x gelesen | ||
In diesem Zusammenhang eine Frage an die Juristen hier im Forum: Wie sieht das eigentlich bei den WhatsApp-Accounts der Leitstellen aus? Sie werden ja hin und wieder zur Ortung von Einsatzstellen genutzt. Reicht hier die innerhalb des Messengers geäußerte Einwilligung zur Ortung aus, um auch der DSGVO genüge zu tun? Ich meine nicht, da die Einwilligung schriftlich mit Unterschrift und Ident-Verfahren zu erfolgen hat. Ist hier eine Ausnahmeregelung für Notfälle vorgesehen? | ||||
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