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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerpflichtung bei Doppelmitgliedschaft6 Beiträge
AutorAndr8e B8., Langenfeld / Rheinland-Pfalz839189
Datum29.04.2018 20:13      MSG-Nr: [ 839189 ]4155 x gelesen

Hallo,

ich habe jetzt schon bei Google gesucht und auch schon hier im Forum, aber ich bin leider nirgends fündig geworden.

Es geht darum, muß bei einer Doppelmitgliedschaft in zwei Feuerwehren in RLP, in unterschiedlichen Kommunen auch zweimal durch den Bürgermeister verpflichtet werden?

Es gibt ja verschiedene Konstrukte in diesem Bereich:
1. Wohnort und Arbeitsstätte liegen in der gleichen Kommune - Ein Bürgermeister als Dienstherr
2. Wohnort und Arbeitsstätte liegen in unterschiedlichen Kommunen - Ein Bürgermeister als "Wohn"-Dienstherr und ein anderer Bürgermeister als "Arbeits"-Dienstherr
3. Wohnort und Arbeitsstätte liegen in unterschiedlichen Bundesländern - Ein Bürgermeister als "Wohn"-Dienstherr und ein anderer Bürgermeister als "Arbeits"-Dienstherr und zusätzlich noch unterschiedliche Landesgesetze

Bei Punkt 1 ist die Sache ja klar
Aber wie sieht es bei den anderen beiden Punkten aus?
Wenn ich § 12 Abs. 3 LBKG sehe, muß doch z.B. bei Fall 2 jeder Bürgermeister eine Verpflichtung durchführen.

Wie gesagt, in den Weiten des www. bis jetzt nichts gefunden was mich weiterbringt.

MfG
A. Bauer

Alles was ich hier im Forum schreibe, ist ausschließlich meine persönliche Meinung!

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 29.04.2018 20:13 Andr7e B7., Langenfeld
 29.04.2018 21:25 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 30.04.2018 08:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.04.2018 09:44 Ralf7 R.7, Kirchen
 30.04.2018 14:23 Andr7e B7., Langenfeld
 30.04.2018 14:26 Jako7b T7., Bischheim

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