Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Brandschutztür verschließen | 9 Beiträge |
Autor | Karl8-He8inz8 S.8, Offenbach / | 837937 |
Datum | 28.02.2018 13:44 MSG-Nr: [ 837937 ] | 3533 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es zulässig ist, eine nicht mehr benötigte Brandschutztür (kein Fluchtweg) zu verschließen. Da die dadurch gewonnene Wand als Stellfläche genutzt warden soll, müsste auch der Türgriff demontiert warden. Das durch die demontage des Türgriffs entstehende Loch, würde mit einem VA-Schraubbolzen (passgenau als Sonderanfertigung einer Schlosserei) verschlossen werden.
Ist das so zulässig? Für Antwort ware ich Dankbar.
VG, Kaller
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|