Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Wehrleiter | 47 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 L.8, Kirchberg / Sachsen | 837891 |
Datum | 27.02.2018 10:28 MSG-Nr: [ 837891 ] | 8852 x gelesen |
Infos: | 06.03.18 EDITORIAL 3/18 ` Generationenwechsel ´
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Drehleiter mit Korb
Ich hätte eine kurze Frage zum Ausbildungsstand Wehrleiter:
Ausgangssituation:
- Wehr in Zugstärke (HLF20, LF20, DLK, ELW)
- 44 aktive Einsatzmitglieder
Auszug Satzung unserer Stadt:
Gewählt werden kann nur, wer der Stadtfeuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Über die Erfüllung der Voraussetzungen entscheidet der Bürgermeister.
Auszug Ausbildungsniveau Wehrleiter vom 10.12.2012:
Der Wehrleiter und sein Stellvertreter einer Ortsfeuerwehr, deren Einsatzstärke auf der Basis der eigenen Fahrzeuge unter 18 Einsatzkräften liegt, müssen als Voraussetzung die Gruppenführerausbildung nachweisen. Der Wehrleiter und sein Stellvertreter einer Ortsfeuerwehr, deren Einsatzstärke auf der Basis der eigenen Fahrzeuge die Zugstärke oder mehr erreicht, sowie Gemeindewehrleiter und deren Stellvertreter müssen als Voraussetzung die Zugführerausbildung nachweisen.
Frage:
Welche Regelung ist bindend. Braucht man bei dieser Wehrgröße als Wehrleiter zwingend den Zugführerlehrgang oder kann der Bürgermeister das mit der in der Satzung verankerten Passage Über die Erfüllung der Voraussetzungen entscheidet der Bürgermeister entkräften?`
Über eine Aufklärung diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
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| 27.02.2018 10:28 |
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Tors7ten7 L.7, Kirchberg | |