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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil des EuGH zu | 1 Beitrag | ||
Autor | Norb8ert8 G.8, Bad Wildbad / | 837779 | ||
Datum | 24.02.2018 13:40 MSG-Nr: [ 837779 ] | 1751 x gelesen | ||
Hallo Welt, gibt es bei Euch schon Fragen und / oder Überlegungen, zum jetzt vom Europäischen Gerichtshof gefällten Urteil "Bereitschaftszeit = Arbeitszeit"? Die Frage stellt sich besonders für die Tätigkeit der Gerätewarte im Hauptberuf, bei denen u. a. auch die Nachschubversorgung in der Arbeitsplatzbeschreibung verankert ist und die in Bereitschaftszeiten hierfür herangezogen werden. Habt ihr da schon Überlegungen (falls noch nicht geregelt) getroffen, wie hier die Arbeitsverträge und besonders die Entlohnung aussehen könnte? Wenn ich richtig gelesen habe soll das Urteil zwar grundlegend für alle Berufe & Sparten gelten, aber dennoch nationales Recht - und hier besonders auch die Frage nach der Entlohnung / Entschädigung sein bzw. bleiben. Ist dass so Richtig oder gibt es schon diverse Modelle? Für die, welche davon noch nichts gehört haben der Link zum Urteil: null | ||||
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