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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 837217 | ||
Datum | 05.02.2018 15:47 MSG-Nr: [ 837217 ] | 3516 x gelesen | ||
Aus den bisherigen dünnen Infos geschlussfolgert: Als EvD wird er für das Leiten der Einsätze bezahlt und dann ist es einfach nur Arbeitsverweigerung. Mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Es ist vollkommen irrelevant, ob er den anderen Führungskräften seine eigene Aufgabe zutraut. Er ist dafür eingeteilt und dann hat er sie auch zu erledigen. | ||||
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