1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von ---Dirk Schoor, Urmitz--- Wenn man aber den Eigenschutz an die oberste Stelle setzt, und den Schutz von betrieblichen Gerätschaften weit dahinter platziert (wie die Unfallkassen das eben tun)
Da bin jetzt doch etwas verwirrt: Dein Satz liest sich, als ob nur die Unfallkassen das so sehen würden. Also zumindest in unserem Unternehmen ist das ebenfalls die offizielle Linie. Der Personenschutz darf unter keinen Umständen hinter einem anderen Schutzziel zurückstehen. Löschversuche sollen nur dann unternommen werden, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Geschrieben von ---Dirk Schoor, Urmitz--- Damit ist der CO2-Feuerlöscher außerhalb von Feuerwehreinsätzen unter PA allerdings nicht mehr sinnvoll einsetzbar, daher werden sie perspektivisch wohl aus dem betrieblichen Brandschutz verschwinden.
Nein, das wird sicher nicht geschehen. Ab einer Raumgröße von 11m² darf dann ein 2kg-Löscher und ab 27,5m² auch ein 5kg-Löscher eingesetzt werden. CO2 in einem Raum einzusetzen, der kleiner als 11m² ist, halte ich ganz und gar nicht für gefahrlos.
Ich müsste jetzt lange überlegen, wo wir einen Raum haben, der kleiner als 11m² und in dem CO2 als Löschmittel sinnvoll ist. Die meisten E-Räume, Serverräume, Labore u.ä. sind doch deutlich größer.
Es wäre wirklich interessant, etwas über die Erkenntnisse aus dem verlinkten Projekt zu erfahren. Dann kann man auch abschätzen, über welche Gefahren wir wirklich reden. Denn ich erwarte durchaus, dass hier lokal recht hohe Konzentrationen gemessen werden.
Viele Grüße
Stefan
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