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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHessischen Feuerwehrbekleidungs-und Diensgradverordnung9 Beiträge
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen835580
Datum06.12.2017 13:51      MSG-Nr: [ 835580 ]1582 x gelesen

In der Verordnung wird die HupF 1 Jacke mit entsprechender Bestreifung als ausreichend erachtet.

In der Vergangenheit war es doch erforderlich, Hose und Jacke zusammen anzuziehen um die erforderliche "Reflexquadratmeter" zu erreichen ... komisch.

Und warum gibts nicht einfach mal ein Rundschreiben vom HmdiuS oder der Unfallkasse mit einem Hinweis, mit netten Bildchen was geht und was nicht geht?

Wieso packt man das in einen kleinen unscheinbaren Absatz bei dem jeder drüber liest?

Und noch lustiger, da möchte man erreichen das wir sicher gekleidet im Einsatz sind, müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen...und jetzt bitte keine Hinweise auf den Kontrast zum Reflexmaterial.

Kätzerisch gefragt, warum haben die Straßenwärter keinen HupF 2+3 Anzug an?

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer

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