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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Zugunglück in Meerbusch , Kreis Neuss | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 835567 | ||
Datum | 06.12.2017 09:21 MSG-Nr: [ 835567 ] | 4252 x gelesen | ||
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Ja, es ist die Entscheidung der Feuerwehr, ob Einsatzkräfte für das Durchführen der Bahnerdung ausgebildet werden. Und wenn die Entscheidung getroffen wird, diese Ausbildung nicht durchzuführen, muss auf das Eintreffen des Notfallmanagers gewartet werden. Und selbst wenn es ausgebildete Kräfte gibt, liegt es in der Entscheidung des jeweiligen Einsatzleiters, ob diese Kräfte die Erdung in dem speziellen Einsatz auch tatsächlich durchführen. Gruß Thomas | ||||
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