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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto | 27 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 834668 | ||
Datum | 31.10.2017 13:54 MSG-Nr: [ 834668 ] | 2129 x gelesen | ||
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Er konnte zum Einsatz Sonderrechte in Anspruch nehmen. Die Rote Ampel an sich ist dabei abgedeckt. Aber da er weder Blaulicht noch Martinshorn hat, hatte er natürlich kein Wegerecht. Ergo: Wenns kracht, dann hat er das Wegerecht eben erzwungen. Er hätte achtsamer in die Kreuzung einfahren müssen. Das mit der Anfahrt zum Einsatz wird ja immer wieder diskutiert. In dem ein Feuerwehrler verunfallt hilft er ja an der Einsatzstelle auch nichts. Gerade im Stadtgebiet ist eine schnelle Anfahrt zum Gerätehaus sehr schwierige. Viele (rote) Ampeln führen zu Verzögerungen. Doch gerade bei hohem Verkehraufkommen ist die rote Ampel eben sehr gefählich, wenn bei Rotlich in den Kreuzungsbereich eingefahren wird. Warnblinkanlage ist ein No-Go! Was soll das bringen und wer kapiert das als Verkehrsteilnehmer. und der Dachaufsatz bring auch eher nichts bis wenig. gerade mal beim falsch Parken am gerätehaus ;-). Gute Besserung allen Beteiligten ! | ||||
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