Rubrik | Einsatz |
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Thema | Doppelplus-Ungut: rote Ampel + Warnblinkanlage -> Unfall mit Privatauto #
| 27 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 834660 |
Datum | 31.10.2017 11:09 MSG-Nr: [ 834660 ] | 2629 x gelesen |
Infos: | 30.10.17 Feuerwehrmann verunfallt mit Privatauto an roter Ampel
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1. Druckluftatmer (ehem. DDR) = Pressluftatmer
2. vollautomatische Drehleiter
Geschrieben von Tobias H.Wieso sollte die Gemeinde hier auch nur einen Euro zahlen?
Weil sie dazu verpflichtet ist.
Geschrieben von Tobias H. Wer vorsätzlich über eine rote Ampel fahrt ist selber Schuld.
Er ist vorsätzlich über eine rote Ampel gefahren, aber er hat - und darauf kommt es an - den Schaden nicht vorsätzlich verursacht. Er hat nicht vorsätzlich sein KfZ zerstört. Und das Fahren über die rote Ampel ist, wie du ja schon richtig gesagt hast, grundsätzlich von seinen Sonderrechten umfasst.
Geschrieben von Tobias H.Auch wenn er jetzt viel Ärger mit der Polizei und der Versicherung hat. Fahren über Rot, Körperverletzung, Sachbeschädigung und ggf. Gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr und und das alles mit Vorsatz. Na viel Spaß.
Ärger mit der Versicherung wird er haben. Ärger mit der Polizei, sofern diese nicht stumpf ist und die Rechtsprechung ignoriert, weniger.
Und zu Vorsatz noch einmal: Nein. Du verwechselst Erfolgs- und Handlungsvorsatz. Er hat vorsätzlich gehandelt, aber den sog. Taterfolg nicht vorsätzlich herbeigeführt. Und auf diesen kommt es bei Körperverletzung und Sachbeschädigung nun einmal an, denn sonst gäbe es keine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen Fahrlässigkeits- und Vorsatzdelikt.
Anders ausgedrückt: Ein DLA (K)-Truppführer, der bei Sägen aus dem Korb einen Kameraden am Boden einen Ast auf den Kopf sägt, hat vorsätzlich gesägt. Aber er hat ihn nicht vorsätzlich verletzt. Und so ist es eben auch hier.
Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar, fahrlässige Körperverletzung schon, und hier kommt es dann im Einzelfall darauf an, ob das Befahren der Kreuzung mit Sonderrechten sorgfaltswidrig war oder nicht.
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