Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Maschinist nur mit LKW Führerschein | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832980 |
Datum | 21.08.2017 12:07 MSG-Nr: [ 832980 ] | 3846 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Die FwDV 2 nennt als Voraussetzung für die Teilnahme am Maschinistenlehrgang "die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse."
Da das aber aus den schon genannten Gründen (Gerätebetrieb abseits des Fahrzeugs, teils parallel) wenig Sinn macht, hält man sich hier auch nicht an diese Vorgabe und lässt auch Leute auf den Lehrgang, die nicht alle Fahrzeuge des Standortes fahren dürfen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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