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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaErstattung des Verdienstausfalls für Selbstständige bei Nachteinsätzen8 Beiträge
AutorFran8k A8., Ilbesheim / Rheinland-Pfalz832508
Datum04.08.2017 15:20      MSG-Nr: [ 832508 ]3955 x gelesen

Hallo mich würden mal Eure Meinungen dazu interessieren, ob die Rechtslage hier richtig Ausgelegt wurde?

Ein Selbstständig arbeitender angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr in RLP wurde in der Nacht von ca. 3,30Uhr bis 7Uhr zu einem Einsatz alarmiert. Gebäudebrand, Einsatz unter Atemschutz. Also recht kräftezehrend. Auch emotional sehr belastend, da es in der Brandwohnung leider zu einem Todesfall kam.
Der selbstständig arbeitende Feuerwehrmann stellte für den nächsten Tag einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls welcher zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Ruhezeit) entstand. Da die Regelmäßige Arbeitszeit in dem Betrieb um 7 Uhr beginnt, gab er 2 Stunden von 7 bis 9Uhr an. (Das ist nach solch einem Einsatz ja nicht gerade sonderlich hoch gegriffen).
In dem besagtem Betrieb gibt es auch Angestellte die auf Weisungen des Feuerwehrmanns angewiesen sind.
In der Hauptsatzung der Gemeinde steht: Der Verdienstausfall für Selbstständige ist in der Regel auf die Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr begrenzt (Wochentags).
Jede angefangene Stunde wird mit 20 pauschal berechnet.
Nun soll der Antrag wohl abgelehnt werden mit der Begründung die Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit würde nur bei Arbeitnehmern gelten. Ein Selbstständiger könne sich ja raussuchen wann er arbeitet.

Kennt sich jemand hier mit der Rechtslage aus? Ist das so korrekt?

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Geändert von Frank A. [04.08.17 15:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 04.08.2017 15:20 Fran7k A7., Ilbesheim
 04.08.2017 15:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.08.2017 17:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.08.2017 18:32 Fran7k A7., Ilbesheim
 04.08.2017 20:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.08.2017 19:13 Jan 7R., Hahnheim
 05.08.2017 22:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.08.2017 21:20 Jan 7R., Hahnheim

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