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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Politesse schreibt Feuerwehrleute auf # | 64 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 831975 | ||
Datum | 22.07.2017 17:41 MSG-Nr: [ 831975 ] | 3405 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. sehe ich nicht so - mit der Abgabe an den Wehrführer bin ich 100% raus. Gefährlich und falsch. Schuldner der Owi ist nicht die Stadt (Vertreten durch den WF), sondern der Halter des privaten Kfz. Geschrieben von Jürgen M. Wenn danach was schiefläuft dann ist das Problem der Stadt / Gemeinde. Nö, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt es Problem des Kfz-Halters. Dann kommt man da (fast) nicht mehr heran und im Zweifel vollstreckt die Gemeinde auch munter. Also zumindest Einspruch einlegen muss schon jeder Adressat selbst. | ||||
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