Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830655 |
Datum | 05.06.2017 19:12 MSG-Nr: [ 830655 ] | 11594 x gelesen |
Infos: | 09.07.17 Schreiben Bundeskanzleramt an Bundesrat: "... Verordnung zur Anderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird hiermit zuruckgezogen... " 04.07.17 PMeV warnt vor Risiken für die öffentliche Sicherheit durch Beeinträchtigung der Funknutzung im Fahrzeug 05.06.17 LFS BaWü: Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen 05.06.17 FW-Forum: Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer 05.06.17 Bundesrat Drucksache 424/17 - Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Feuerwehrmann
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
hallo,
da kommt auch was auf die BOS zu:
"Handyverbot am Steuer" soll auf CB-Funk ausgeweitet werden
Verkehrsministerium und Umweltministerium haben dem Bundesrat einen Verordnungs-Entwurf vorgelegt, mit dem unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer", das sich ausdrücklich nur auf "Mobil- oder Autotelefone" bezieht, auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" ausgeweitet werden soll.
In der Begründung des Entwurfs werden Beispiele dafür genannt, welche Geräte gemeint sind:
"Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. (...)" (Fettung durch uns)
Das Bußgeld für Verstöße gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100 Euro betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro,, in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem Fahrverbot von 1 Monat).
Der vollständige Wortlaut des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter http://www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen werden.
Quelle: FM - DAS FUNKMAGAZIN
Da wird auch was auf die BOS zukommen.
z.B. zwingend eine Nachrüstungspflicht für einige Einsatzfahrzeuge
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Geändert von Jürgen M. [05.06.17 19:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 05.06.2017 15:21 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer über BOS-Funk funken? |
| 05.06.2017 17:43 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 05.06.2017 19:12 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |