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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Integriertes Gurtsystem / Haltegurt | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Nürnberg / | 828928 | ||
Datum | 02.04.2017 09:45 MSG-Nr: [ 828928 ] | 4238 x gelesen | ||
Hallo, sind momentan in der Beschaffungsphase von neuen Schutzanzügen, in diesem Zug möchte man auf ein in den Jacken integriertes Gurtsystem umstellen. Diese Gurte erfüllen meist sämtliche Normen eines Haltegurtes, nur muss bei diesen Gurten eine Gefährdungsbeurteilung vom Kommandanten erstellt werden. Meine Frage hierzu ist, Wie es hier rechtlich aussieht, wenn doch einmal der Fall eintreten sollte das etwas passiert, wer muss dann hierfür gerade stehen? Kommandant oder Hersteller ? Denn sollte sich hier der kommandant mit einem Bein ins Heföngnis stellen, würde doch niemand dieses Gurtsystem kaufen? | ||||
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