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Thema | Überarbeitung FwDV 10 ( Tragb. Leitern ) | 47 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 827175 |
Datum | 01.02.2017 14:55 MSG-Nr: [ 827175 ] | 5558 x gelesen |
Infos: | 01.02.17 Tragbare Leitern für die Feuerwehr nach DIN EN 1147 01.02.17 FwDV 10 `Die tragbaren Leitern ´
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrdienstvorschrift
Beispielsweise. Wobei ich eher nicht erwarte, den Ladder Bail Out in der Dienstvorschrift wiederzufinden. Aber es wäre ja vielleicht doch nicht die schlechteste Idee, in einer Feuerwehrdienstvorschrift über Rettungsgeräte auch ein paar Worte darüber zu verlieren, wie man mit Kundschaft auf der Leiter umgeht. Die bisherige DV10 lässt ein paar fitte Feuerwehrmenschen die Leiter auf- und abbauen, und im vorher nach Wahl ausgebildeten Kreuz- oder Passgang besteigen. Nur gerettet wird da nix. Wie arbeitet man auf der Leiter, wenn ein Kunde mal eingeschränkt gehfähig, im Babyalter oder bewußtlos da hinunter soll? Das wäre mal ein interessantes Kapitel.
Im Übrigen zeigt der Link auch wieder ganz gut, was ich neulich schon mal geschrieben hab: Nach oben hin werden die Feuerwehren (vermeintlich) immer besser, während unten die Basics wegbrechen:
Geschrieben von FF Harkenbleck:...wiesen darauf hin, dass für diese Technik von den Grundsätzen der Feuerwehr-Dienstverordnung 10 (Tragbare Leitern) abgewichen werden muss. Denn diese besagt, dass die obersten drei Sprossen über der Austrittsstelle stehen müssen. Das Problem ist jedoch, insbesondere bei kleineren und schmalen Fenster, dass dann kein Platz mehr ist, auf die Leiter zu gelangen und der Rettungsweg versperrt ist Eine eher kleine Wehr beschäftigt sich mit den tollsten Not(notnot...)lösungen der US-Feuerwehren für absolute Ausnahmesituationen, und zitiert dann aus einer falsch benannten FwDV etwas, was da gar nicht drin steht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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