Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge |
Autor | Norb8ert8 R.8, Fürstenzell / | 826863 |
Datum | 21.01.2017 17:59 MSG-Nr: [ 826863 ] | 7346 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandinspektor
Hallo,
wir haben in unserem neuen TSF für zusätzliche Beladung drin, um beispielsweise bei Hochwasser eine Tauchpumpen im Auto zu haltern. Bei derartigen Einsätzen können wir dann die Kiste mit der Motorsäge zu Hause lassen. In Summe wären wir dann nicht über dem bei TSF zulässigen Maximalgewicht (Bayern, ohne Atemschutz) von 4,5t.
Unser KBI besteht allerdings bei der Fahrzeugabnahme darauf, dass jede Halterung auch belegt sein muss. Wir müssen also alles reinpacken und auf eine Waage fahren zum Nachwiegen. Dadurch kommen wir vermutlich knapp über die 4,5t.
Das Fahrzeug wurde vom Feuerwehr-TÜV komplett abgenommen, aber unser KBI besteht auf der Kontrollwägung. Ohne will er das Fahrzeug nicht abnehmen.
Ist dieses Vorgehen zulässig? Müssen wir leere Halterungen auffüllen?
Vielen Dank im Voraus,
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| 21.01.2017 17:59 |
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Norb7ert7 R.7, Fürstenzell | |