Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 826486 |
Datum | 10.01.2017 12:23 MSG-Nr: [ 826486 ] | 10419 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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hallo,
das dürfte auch einige Maschinisten treffen:
... Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. ...
Quelle: Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen
Wer hat da geschlafen?
Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die für Betroffene weitreichende Folgen haben können. ...
Interessant:
... Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. ...
Wie erfahren das die betroffenen Führerscheininhaber? Werden die angeschrieben oder laufen die Gefahr in eine Abseitsfalle zu tappen?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 10.01.2017 12:23 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |