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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 826173 | ||
Datum | 31.12.2016 11:20 MSG-Nr: [ 826173 ] | 3830 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael G. Für die Feuerwehr trifft die Regel ja sowieso nicht da wir die Eintragung "Feuerwehrfahrzeug" haben. Moin das gibts für Fahrzeuge der Klasse M Personenbeförderung gar nicht. Die Eintragung Feuerwehr findet sich nur bei den Nutzfarzeugen N mit BA31 in den Zulassungsbescheinigungen. Geschrieben von Michael G. eben schon wie gesagt wenn ich gewerbsmäßig Personentransporte mache ist es D Nein es kommt nur drauf an ob das Gefährt kürzer als 8m ist und zwischen 3,5 und 7,5 t Gesammtmasse hat. Drunter ist es Fahrerlaubnis B drüber D und hier geht es nur um D1 und der Abgrenzung zu C1. Problematisch sind dabei irgendwelche Doppelkabinen über 3,5t die mit 7 Mann zur Baustelle rumpeln und hinten auf der Ladefläche nur ein Paket Schrauben liegt. Zweck der Fahrt wäre damit vorm Gericht vermutlich Personentransport auch wenn unter Punkt J, N in der Zulassung steht. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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