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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi | 60 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern | 826168 | ||
Datum | 31.12.2016 09:13 MSG-Nr: [ 826168 ] | 3949 x gelesen | ||
Guten morgen, Geschrieben von ---Henning K.--- Bitte mal kurz überlegen, ob das so stimmen kann ;-)Ja stimmt so entscheidend ist ja ob ich privat oder gewerblich fahre und ob beim gewerblichen der Hauptzweck die Personenbeförderung ist. Für die Feuerwehr trifft die Regel ja sowieso nicht da wir die Eintragung "Feuerwehrfahrzeug" haben. Geschrieben von ---Hier Henning K.--- Ob ein Fahrzeug gleichzeitig in den Bereich der Klasse D1 fällt ist für die Klasse B (ganz im Gegensatz zur Klasse C1) nicht von Bedeutungeben schon wie gesagt wenn ich gewerbsmäßig Personentransporte mache ist es D Wir sollten uns keine Probleme suchen wo es keine gibt ;-) | ||||
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