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Fahrerlaubnisverordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFahrerlaubnisklassen 2017... war: GW-Wunderwuzzi60 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen826128
Datum30.12.2016 02:40      MSG-Nr: [ 826128 ]8615 x gelesen

Moin

Erstmal hab ich in der aktuellen FeV dein Problem und den Absatz 4a gesucht... dass du deiner Zeit drei Tage voraus bist, hättest du erwähnen sollen ;o)

Da ich noch keinen neuen Volltext gefunden habe, musste ich mir die relevanten Passagen aus der ÄnderungsVO zusammenbauen, die müssten dann lauten:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Klasse C1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse D1:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).


Wenn man das jetzt sortiert, wirds irgendwie undurchsichtig.
Ein Fahrzeug, was D1 ist, kann nicht mehr C1 sein, das steht jetzt bei C1 drin. Was ist also alles D1? Nun, jede Karre die kein Kraftrad ist, die nicht mehr als 16 Personen befördert und die nicht länger als 8 m ist. Also weder für Gewicht noch für die Sitzplatzzahl gibt es eine Untergrenze.
Das alles trifft somit auch auf meinen PKW zu! Und da in Klasse B nicht steht, dass Fahrzeuge der Klasse D1 ausgenommen sind, und in Klasse D1 nicht steht, dass Klasse B ausgenommen ist, komme ich zu dem Schluss, dass mein Auto jetzt sowohl Klasse B als auch Klasse D1 unterfällt?! Brauche ich für mein Auto also jetzt B, D1 oder gar beide Scheine? ;o)


Wenn wir von meinem Auto weggehen und zum 7m langen Doka-Laster bis 7500kg schauen, wirds (un)klarer:
Er unterfällt ebenfalls Klasse D1, weil er kein Moped und unter 7 m lang ist und weniger als 16 Plätze hat. Durch den neuen Ausschluss in C1 fällt er damit aber nicht mehr in Klasse C1 und erfordert daher fortan einen Busführerschein D1.
Dank des neuen Absatz 4a würde nur für Einsatzfahrzeuge und ein paar andere Kisten die Ausnahme greifen, dass sie dann doch mit C1 gefahren werden dürften, wenn sie zwischen 3500 und 7500 kg liegen. Der normale Handwerker schaut aber blöd drein.

Man könnte nun also annehmen, dass der Verordnungsgeber tatsächlich keine privaten/gewerblichen Staffel-Laster zw. 3,5 und 7,5 t mehr mit dem C1 gefahren haben möchte.

Aaaaaaber: Auch ein 7,5-Tonner mit Zwei-Mann-Kabine passt ja in D1 (s.o.), weil über Mindest-Plätze nichts gesagt ist, und ist somit aus C1 ausgeschlossen. Wenn da keine der Ausnahmen des neuen 4a greift, sind wir da dann auch beim Busführerschein!? In C1 fielen dann überhaupt nur noch Fahrzeuge, die bei 3500 bis 7500 kg und max. 9 Plätzen länger als 8 Meter sind - denn nur dann fielen sie nicht in D1, was sie aus C1 ausschließen würde. Das ergibt doch keinen Sinn.


Also entweder habe ich einen Knick in der Logik, oder der Verordnungsgeber hat:
- vergessen, die Klassen B und D1 gegeneiner abzugrenzen und
- versehentlich durch Nicht-Nennung einer Mindest-Platzzahl in D1 quasi jedes Gefährt unter 8 Metern zum D1-Bus erklärt.


Mir fällt zusätzlich gerade noch auf, dass auch die Klasse C kein Mindestgewicht kennt, somit jeder C1-LKW auch gleichzeitig in C fällt und aus gleichem Grund die Klasse D auch jedes D1-Fahrzeug einschließt. Das kann man ja machen, aber wozu ist dann in Absatz 3 beschrieben, dass man mit Klasse C auch C1-Fahrzeuge fahren darf und mit Klasse D auch D1? Weil doppelt besser hält?

Das ist irgendwie alles ganzschöner Murks...!

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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