Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | FUK NS: Verbot von Alu-Helmen im Innenangriff...?!?! | 28 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 826053 |
Datum | 27.12.2016 15:27 MSG-Nr: [ 826053 ] | 5977 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallkasse
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Unfallkasse
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Geschrieben von Marco S.gilt das dann immer nur für die Unfallkasse des Bundeslandes wo dieses Schreiben ausgegeben hat?
NEIN.
Solche Stellungnahmen geben den Stand der Unfallverhütung wieder und haben bundesweit Gültigkeit.
Ist das Gleiche wie mit den Vorschriften, Regel, Grundsätzen ... Diese müssen nach SGB VII von der jeweiligen UK / BG erlassen werden. Wenn du allerdings Tätigkeiten ausübst, für die deine UK / BG keine Vorgaben macht, bist du verpflichtet, dich über anderweitig geltende Regeln zu informieren und diese anzuwenden.
Aber wenn du ganz sichergehen willst, frag doch einfach bei deiner Unfallkasse an ... ;)
Grüße
Udo Burkhard
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