Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Künftige Leitstellenstruktur für BaWü vorgestellt | 107 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 825615 |
Datum | 08.12.2016 15:09 MSG-Nr: [ 825615 ] | 11313 x gelesen |
Infos: | 31.05.17 Projekt Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg 11.12.16 IM BaWü: Ergebnisoffene Überprpfung der LSt-Struktur 11.02.16 Studie bereichsübergreifende Leitstellen BaWü 01.02.08 BaWü: Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 14.12.07 Künftige Leitstellenstruktur vorgestellt
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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Drehleiter mit Korb
Löschgruppenfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
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Landesfeuerwehrschule
Geschrieben von Ralf H.Wenn ein Unwetter bei uns drüber zieht dann dauert das in der Regel >1h bis es alle Teile erreicht hat. Zuerst unterstützen sich die Disponenten gegenseitig.
Ihnen bleibt ja auch nichts anderes übrig. Laut Appel-Papier sind für den reinen Rettungsdienstteil für 580.000 Einwohner zwei Disponenten 24/7 ausreichend. Da wäre nicht viel Luft für die Unterstützung beim Unwetter.
Geschrieben von Ralf H.Es gibt in allen Leitstellen die gleichen Stichwörter. Bei jedem träger gibt es mind. einen Verantwortlichen der die AAO erarbeitet und pflegt. Zu jedem Ort oder Ortsteil wird zu jedem Stichwort eine Abmarschfolge an Fahrzeugen bzw. Fahrzeugtypen hinterlegt.
Ganz so einfach ist es in der Praxis ja nicht, weil die technischen und taktischen Konzepte in der Praxis unterschiedlich sind. GW-L als RW-Ersatz, DLK zur Überlandhilfe mit/ohne LF und ELW, GW-G zur Überlandhilfe als EInzelfahrzeug oder im Verband - was passiert, wenn das "zugehörige" LF nicht verfügbar ist; was passiert allgemein mit nicht verfügbaren Sonder- und Führungsfahrzeuge usw. Nach welcher Logik werden Ersatzfahrzeuge gesucht (Ersatz-LF bei Brand oder Hilfe; Ersatz-TLF, Ersatz-RW; Suche nach Entfernung oder nach Einsatzmitteltyp...). Im Detail ganz viele Dinge, die bereits in der Anlage der Datenbank im Einsatzleitrechner angelegt werden müssen.
Geschrieben von Ralf H.Wenn eine Änderung vorgenommen wurde geht eine Info an den Verantwortlichen beim Landkreis. Der überprüft die AAO un erteilt dann die Freigabe.
In BaWü hat der Landkreis keine fachliche Kompetenz/Zuständigkeit für die Genehmigung einer örtlichen AAO. Der Landkreis hat nur eine Rechtsaufsicht.
Geschrieben von Ralf H. Das ein kreislicher Stab mit 3 Leitstellen zusammen arbeitet erscheint mir problematischer als unser jetziges Konstrukt.
Eine Leitstelle pro Kreis geht immer am besten! Dann folgt die Taktik der politischen/rechtlichen Verantwortung!
Geschrieben von Ralf H.Zuständigkeiten können geregelt werden, dafür gibt es Verträge zwischen den Beteiligten von Träger über Kreis bis zum Betreiber.
Vor allem gibt es mal Gesetze, die die Verantwortlichkeiten und Befugnisse regeln. Danach sind in der Regel in Deutschland die Kreise und kreisfreien Städte die Betreiber der Leitstellen, somit auch der Landrat/Oberbürgermeister der Chef. Mit einem Vertrag kann man das eben nicht so einfach regeln. Wenn die politisch Verantwortlichen wüssten, welchen Steuerungsmöglichkeit sie aufgeben, würden sie das vermutlich auch gar nicht tun (ich sage nur gGmbH als Betreiber einer ILS)...
Geschrieben von Ralf H. bei Flächenlagen führt die Lst. nicht mehr jedes Fahrzeug sondern es gibt eine Ansprechpartner je Träger, idealer Weise eine Feststation bei der auch ein kleiner Stab mit politisch Verantwortlichen angesiedelt ist.
Das haben wir in BaWü sowieso schon so. Zumindest Lehrmeinung der LFS und un vielen Kreisen auch genauso umgesetzt.
Gruß, Stefan
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