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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTelekommunikationsgesetzes (TKG) geändert: Abhör- und Mitteilungsverbot erweitert3 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824842
Datum13.11.2016 12:48      MSG-Nr: [ 824842 ]3116 x gelesen

hallo,

Das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgelegte Abhör- und Mitteilungsverbot ist erweitert worden:

War bisher nur das unbefugte "Abhören" verboten, so fällt jetzt auch "die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme" darunter.

Die Änderung des TKG-"Abhörparagrafen " ist im "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) enthalten, das am 10. November 2016 in Kraft trat.

p.gifweitere Infos ...

ich bin jetzt mal gespannt wie sich die Rechtssprechung dann entwickelt ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 13.11.2016 12:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.11.2016 14:38 Adri7an 7R., Utting
 13.11.2016 15:45 Jürg7en 7M., Weinstadt

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