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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Parken in Feuerwehrzufahrt: ......und schon ist das Auto weg! | 1 Beitrag | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 824498 | ||
| Datum | 30.10.2016 23:29 MSG-Nr: [ 824498 ] | 2917 x gelesen | ||
hallo, mal was Juristisches das uns Feuerwehrs indirekt betrifft: Leitssatz des Verwaltungsgerichts München: Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, dürfen sofort, ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden. Parken in Feuerwehrzufahrt: "......und schon ist das Auto weg!"MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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