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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParken in Feuerwehrzufahrt: ......und schon ist das Auto weg!1 Beitrag
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg824498
Datum30.10.2016 23:29      MSG-Nr: [ 824498 ]2863 x gelesen

hallo,

mal was Juristisches das uns Feuerwehrs indirekt betrifft:

Leitssatz des Verwaltungsgerichts München:

Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, dürfen sofort, ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden.

p.gifParken in Feuerwehrzufahrt: "......und schon ist das Auto weg!"

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 30.10.2016 23:29 Jürg7en 7M., Weinstadt

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