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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFw-Führerschein - war: Qua Vadis MZF1 RLP, war welche BL11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823490
Datum23.09.2016 13:42      MSG-Nr: [ 823490 ]2412 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Vom ständigen wiederholen wird's auch nicht anders. Die Feuerwehrführerscheine sind gesetzlich geregelt. Sofern die Ausbildung dem entspricht, was da verlangt wird, kann da weder dem Fahrer, noch dem Wehrführer noch irgendwem ein schwarzer Peter zugeschoben werden.

Ich kenne mehr als genug Fw-Führungskräfte, die TROTZ oder eher wegen der einschlägigen Länderregelungen weder an der Ausbildung, Prüfung, noch Forderung/Förderung festgenagelt werden wollen...

Wieviele verschiedene Regelungen in den BL gibts da mittlerweile eigentlich in der tatsächlichen Praxis - und was ist da alles genau - und was eben nicht, z.B. die Anhänger... - geregelt - und was davon wissen und beachten die die es angeht überhaupt...? Wer unterschreibt für die Ausbildung, womit wird die überhaupt gemacht - und was passiert, wenns in der Ausbildungsfahrt kracht?
Und hat man mittlerweile die ganzen Fragen z.B. zur Nutzung dieser Führerscheine im Ausland (z.B. bei Dienstreisen zur Abnahme/Überführung Rosenbauer/A, BAI (I); JF-Ausflüge etc.) geregelt - und gelten diese Regelungen so auch für alle Bundesländer...? Das fiel schon mal erst sehr spät auf (Jahre nachdem die Diskussion um den Fw-FS begonnen hatten) und ich kenne bisher nur die Absichtserklärungen aus Bayern aus 2014 dazu..

Und hat sich mal einer überlegt, was dem Fahrer blüht, wenn er mit seinem aufgepimpten z.B. TSF-W bzw. MLF (war ja mal für bis 7,5 t gedacht!) leider mittlerweile deutlich über 8 t auf die Waage bringt...? Fahrzeugbeispiele dafür kenne ich mehr als genug!
Das gleiche, wie wenn er mit seinem "Feuerwehrführerschein" ein ziviles Fahrzeug gleichen Gewichts ohne Alarm bewegt! (Fahren ohne Führerschein....!)




Geschrieben von Michael W.Wie auch schon geschrieben, andere haben da schon viel früher Lobbyarbeit betrieben und still und heimlich ihre Führerscheinklassen erweitert und gesetzlich verankert, ohne dass da irgendwer auch nur ein Sterbenswörtchen drüber verloren hätte. Die Klageflut oder "zur-Verantwortung-zieherei" ist mir auch da nicht bekannt. Landwirtschaft: Ursprünglich gab es Klasse 4 bzw. 5 für Traktoren bis 32km/h, die ging über in Klasse L und wurde inzwischen sogar bis 40km/h aufgeweitet (Züge jeweils bis 25km/h). Mit den neuen Klassen führte man Klasse T ein (ab 16 bis 40, ab 18 bis 60km/h), noch dazu schenkte man Landwirten mit alter Klasse 3 diese Klasse bei Umschreibung einfach dazu, sie durften damit Fahrzeuge fahren, die sie vorher nicht fahren durften, ohne jede Ausbildung oder Praxisvoraussetzung. Wo blieb da der Aufschrei?

Das gilt für alle entsprechenden Nutzer (und nicht nur für die mit dem höchsten Risiko!) - und macht für die die gleichen (für viele völlig unerwarteten!) Probleme in der allgemeinen ("zivilen") Nutzung wie für die Fw. Besteht der Nutzungsgrund (Land-/Forstwirtschaft!) nicht (z.B. Oldtimertreffen, Umzugsfahrt oder Altpapiersammeln etc.), ist man schnell dabei mit Gesetzesverstößen, die dann lange Gesichter machen!

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 23.09.2016 13:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler Qua Vadis MZF1 RLP, war welche BL bezuschussen MTWs?, war:
 23.09.2016 13:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 14:28 Oliv7er 7S., Neidenbach
 23.09.2016 15:41 Olf 7R., Freiberg
 23.09.2016 15:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 17:43 Chri7sti7an 7S., Birkenfeld
 24.09.2016 00:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.09.2016 18:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.09.2016 13:36 Oliv7er 7S., Neidenbach
 23.09.2016 18:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.09.2016 00:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.09.2016 08:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2016 22:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)

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