Rubrik | Taktik |
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Thema | Bayern: Nutzung von TMO-Sondergruppen im Digitalfunk der Feuerwehr | 26 Beiträge |
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 822208 |
Datum | 03.08.2016 11:43 MSG-Nr: [ 822208 ] | 5798 x gelesen |
Hallo zusammen,
nachdem das Bayerische Innenministerium im Juli 2006 ähhh 2016 stolz erklärt hat, dass nun landesweit die POL digital funkt und die nPol-Nutzer in den restlichen 2x analogen Regierungsbezirken auch kurz vor dem Wirkbetrieb stehen habe ich einige Fragen zu den Nutzungskonzepten bzw. der Handhabung im Feuerwehrbereich in Bayern:
Wie handhabt ihr das Schalten / Nutzen von TMO-Sondergruppen z. B. bei Flächen- bzw. Unwetterlagen bzw. welcher Aufwand ist bei euch notwendig um etwaige Sondergruppen bzw. Nicht-Standardgruppen nutzen zu dürfen?
Gibt es bei euch entsprechende Nutzungskonzepte / Handlungsanweisungen, welche in der Fläche bzw. an der Basis auch kommuniziert und bekannt sind?
Dürft ihr Sondergruppen adhoc nutzen / schalten?
Organisatorisch: Muss das vorher irgendwo (ILS, KBI,...) angemeldet werden und wenn ja, mit welchem Aufwand (Vorlaufzeit, Dienstweg, ) ist das verbunden?
Disclaimer: Das Handlungskonzept meines Landkreises ist mir bekannt.
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Geändert von Jörn V. [03.08.16 11:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 03.08.2016 11:43 |
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Jörn7 V.7, Grafrath | |