Rubrik | Einsatz |
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Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 819437 |
Datum | 16.04.2016 13:19 MSG-Nr: [ 819437 ] | 10000 x gelesen |
Rettungshubschrauber
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die wirklichen Experten wie Katja M. oder so.
Wie in verschiedenen Beiträgen erwähnt, nimmt der Tourismus, die Schamlosigkeit, Unverschämtheit und Rücksichtlosigkeit immer mehr zu. Beispiele gibt es mehr als genug.
Ich frage mich oft, warum die Polizei nicht gegen solche Verstöße vorgeht. Okay, oft haben die Kollegen an der Einsatzstelle keine Zeit, das ist verständlich.
Aber wenn jemand durch Filmaufnahmen / Fotoaufnahmen die Absperrungen überwindet und die Einsatzstelle betritt, dann ist doch das Maß voll. Hat die Polizei eine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen? Was erwartet den Betreffenden maximal?
Wie schaut es an Einsatzstelle aus, bei denen die Feuerwehr in Kooperation die Einsatzstelle absichert / absperrt? (Verkehrsunfall, Landung RTH, o.ä.). Fahrzeuge ignorieren Einsatzfahrzeuge, Verkehrsleitkegel, Absperrband oder eindringliche Weisungen von Feuerwehrkräften und fahren durch die Unfallstelle.
Ich habe mehrfach gesehen das Polizeibeamte sich dann erbost vor das KFZ gestellt haben, ggf. mit der flachen Hand auf die Motorhaube gehauen haben und dem Verkehrsteilnehmer energisch aufgefordert haben, zu drehen und zurückzufahren. Und dies dann teilweise kopfschüttelnd abgeschlossen haben.
Warum wird nicht das KFZ Kennzeichen notiert und später eine entsprechende Anzeige geschrieben? Lohnt sich der Aufwand nicht? Beweispflicht? Maximal 10 rechtfertigen den Aufwand nicht? Oder wo liegt da der Bemessungsspielraum? Die 10 waren nur beispielhaft. Keine Ahnung was das kostet.
Verhält es sich so wie die geringe Strafe beim Nichtbilden einer Rettungsgasse?
Also wer (Juristen, Polizisten, Experten) kann mir erklären warum viele Polizeibeamten so nachlässig diese Verstöße ignorieren?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 16.04.2016 13:19 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz |
| 16.04.2016 16:45 |
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Udo 7B., Aichhalden | |